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   VGH Hessen, 23.06.2017 - 8 D 2714/16   

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https://dejure.org/2017,54954
VGH Hessen, 23.06.2017 - 8 D 2714/16 (https://dejure.org/2017,54954)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.06.2017 - 8 D 2714/16 (https://dejure.org/2017,54954)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 8 D 2714/16 (https://dejure.org/2017,54954)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 13.08.2015 - 8 B 1061/15
    Auszug aus VGH Hessen, 23.06.2017 - 8 D 2714/16
    Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedürfnis, den Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung als Dauerverwaltungsakt abweichend vom im Gefahrenabwehrrecht allgemein geltenden Beurteilungszeitpunkt der Vornahme der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen (Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris Rdnr. 19; Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 - juris Rdnr. 26).

    Der im Rahmen des § 40 Nr. 4 HSOGanzustellenden Gefahrenverdachtsprognose müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen (Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 -, juris Rdnr. 29).

  • VG Kassel, 12.10.2016 - 2 K 307/15

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld

    Auszug aus VGH Hessen, 23.06.2017 - 8 D 2714/16
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 12. Oktober 2016 - 2 K 307/15.KS - PKH - wird zurückgewiesen.
  • VGH Hessen, 30.06.2015 - 8 A 103/15

    Sicherstellung von Fahrzeugen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.06.2017 - 8 D 2714/16
    Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedürfnis, den Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung als Dauerverwaltungsakt abweichend vom im Gefahrenabwehrrecht allgemein geltenden Beurteilungszeitpunkt der Vornahme der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen (Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris Rdnr. 19; Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 - juris Rdnr. 26).
  • VGH Hessen, 25.04.2018 - 8 B 538/18

    Präventive Anschluss-Sicherstellung

    Bezugspunkt für die Beschlagnahme einer Sache nach § 73 bzw. § 73d StGB ist damit in beiden Fällen die Herkunft der Sache, während § 40 Nr. 4 HSOG auf die beabsichtigte Verwendung der Sache abstellt und damit auf einen Lebenssachverhalt, den der Bundesgesetzgeber nicht geregelt hat (vgl. bereits Hess. VGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 8 D 2714/16 -).
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